Yamin Asset Management and Financial Consultancy
Vertraulichkeitsverpflichtung & Datenschutzbestimmungen
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung und Datenschutzbestimmungen (nachfolgend „Vereinbarung“) gelten für alle personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnisse, Finanzinformationen und sonstigen vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Antragsteller (nachfolgend „Projektentwickler“ oder „Betroffener“) und der Yamin Asset Management & Financial Consultancy (nachfolgend „Yamin Office“) ausgetauscht werden.
Gültig ab:Mai, 2026
2. VERANTWORTLICHE STELLE
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
A.C.T. CONSULTANTS LLP
Handelsregisternummer: 516245131
(als Betreiber des Yamin Office)
Das Yamin Office verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zu folgenden Zwecken:
Prüfung von Projektanträgen und Finanzierungsgesuchen
Strukturierung und Aufbereitung von Projektdaten für Finanzierungspartner
Durchführung von Vorabprüfungen und Machbarkeitsanalysen
Vermittlung von Kontakten zu potenziellen Kapitalgebern
Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Pflichten
4. RECHTSGRUNDLAGEN DER VERARBEITUNG
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen)
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen, z. B. Betrugsprävention oder Risikobewertung)
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung)
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung des Betroffenen), sofern diese ausdrücklich erteilt wurde
5. ART DER VERARBEITETEN DATEN
Folgende Datenkategorien können verarbeitet werden:
- Stammdaten (Name, Kontaktdaten, Unternehmenszugehörigkeit, Position)
- Finanzielle Informationen (Umsätze, Bilanzen, Steuerdaten, Kreditwürdigkeit)
- Projektdaten (Geschäftspläne, Kalkulationen, Zeitpläne, Verträge)
- Kommunikationsdaten (E-Mail-Verkehr, Besprechungsprotokolle)
- Sonstige Dokumente, die im Rahmen der Beratung überlassen werden
6. VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNG
Das Yamin Office verpflichtet sich,
- sämtliche überlassenen Informationen streng vertraulich zu behandeln,
- diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung der Beratung zwingend erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben,
- die Informationen ausschließlich für die in Ziffer 3 genannten Zwecke zu nutzen,
- die Informationen nicht für eigene Zwecke zu verwerten oder zu kopieren, soweit dies nicht im Rahmen der Projektdokumentation erforderlich ist.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- bereits öffentlich bekannt sind oder später ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich werden,
- dem Yamin Office nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren,
- vom Yamin Office unabhängig von den überlassenen Informationen entwickelt wurden,
- dem Yamin Office von einem Dritten rechtmäßig überlassen wurden.
7. EMPFÄNGERKREISE (WEITERGABE VON DATEN)
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur an:
- mit dem Yamin Office verbundene Finanzierungspartner (Kreditgeber, Investoren), jedoch nur im erforderlichen Umfang und nach vorheriger Information des Projektentwicklers,
- externe Dienstleister (z. B. Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer, IT-Dienstleister), die vertraglich zur Vertraulichkeit und Einhaltung der DSGVO verpflichtet sind,
- staatliche Behörden, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Eine Datenübermittlung in Drittländer (außerhalb der EU/des EWR) erfolgt nur, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Art. 45 DSGVO gewährleistet ist oder geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO vorliegen.
8. SPEICHERDAUER
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der Beratungszwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Grundsätzlich erfolgt eine Löschung spätestens:
- nach Abschluss des Beratungsprojekts, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen, oder
- nach Ablauf der handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 6 bis 10 Jahre).
9. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
Als betroffene Person stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) über Ihre gespeicherten Daten
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) unrichtiger Daten
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung aus berechtigtem Interesse
- Recht auf Widerruf einer einmal erteilten Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) mit Wirkung für die Zukunft
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit an das Yamin Office wenden (Kontaktdaten siehe Ziffer 11).
10. DATENSICHERHEIT
Das Yamin Office trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Offenlegung oder Veränderung zu schützen. Hierzu gehören insbesondere:
- Verschlüsselung von Datenträgern und Kommunikationswegen
- Zugriffsbeschränkungen und Berechtigungskonzepte
- Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Mitarbeiterschulungen
- Verwendung von sicheren IT-Systemen und Firewalls
11. KONTAKT & DATENSCHUTZANFRAGEN
Bei Fragen zur Datenverarbeitung, zur Ausübung Ihrer Rechte oder zu dieser Vereinbarung können Sie uns kontaktieren:
Yamin Asset Management & Financial Consultancy
Elena Greff, Head of Yamin Office
E-Mail: office@yamin.capital
12. ÄNDERUNGEN DIESER VEREINBARUNG
Das Yamin Office behält sich vor, diese Vereinbarung bei Bedarf anzupassen, um gesetzlichen Änderungen oder neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die aktuelle Fassung wird auf der Website des Yamin Office veröffentlicht. Bei wesentlichen Änderungen werden betroffene Personen gesondert informiert.
3. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Singapur, soweit dies mit den zwingenden Vorschriften der DSGVO vereinbar ist.
